§ 10 Abs 4 WEG 2002
Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug-um-Zug-Verpflichtung zu qualifizieren.
E 21.12.2017, 5 Ob 139/17b (RS0131912)