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Entscheidungen in Übersicht EÜ125 (RZ 2018, 139)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 139 Heft 6 v. 15.6.2018

§ 2 Z 3 HeizKG

Das HeizKG regelt schließlich (nur) die Aufteilung der Gesamtsumme der mit der Versorgung der wirtschaftlichen Einheit verbundenen Heiz- und Warmwasserkosten auf die einzelnen Nutzungsobjekte, nicht aber die Kostentragungspflicht der einzelnen Nutzer.

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