Auch wenn (nach Karl Valentin) Prognosen schwierig sind, ganz besonders wenn sie die Zukunft betreffen, war es das Ziel des Workshops, Einflussfaktoren auf das künftige Arbeitsumfeld der Justiz zu
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identifzieren und sich damit kritisch auseinanderzusetzen. Im Vordergrund stand dabei weniger die mit dem elektronischen Akt angestrebte Automatisierung des Geschäftsgangs, als vielmehr die Frage, inwieweit die Digitalisierung die inhaltliche Richtertätigkeit beeinflussen oder möglicherweise sogar ersetzen wird. Nur am Rande von Bedeutung war das herrschende politische Spardogma, das sich selbstredend massiv auf das Arbeitsumfeld auswirken wird, aber nicht eigentlicher Gegenstand des Workshops war. Indirekt erlangte dieses Thema freilich dadurch Relevanz, dass es eine Motivation für den Dienstgeber sein könnte, "natürliche Intelligenz" weitgehend durch (womöglich kostengünstigere) "künstliche Intelligenz" zu ersetzen. Davon geht beispielsweise eine Studie der University of Oxford aus, die verschiedene Berufe im Hinblick auf automatisierbare Tätigkeiten analysierte. Demnach könnten – bezogen auf den angloamerikanischen Raum – 40 % aller Richterplanstellen eingespart werden.