Status quo
Neben der Dienstbeschreibung und den Revisionsberichten sind institutionalisierte Formen des Feedbacks in der Justiz rar gesät und, soweit vorhanden, leider kaum bekannt.
Supervision als Verbindung zweier Formen des Lernens – Selbsterfahrung und Instruktion – gelangte über die Ausbildungssysteme der Psychotherapie und Sozialarbeit in die unterschiedlichsten Berufssparten und auch in die Justiz. Selbst zu organisierende Supervisionen (grundsätzlich in Gruppen) werden durch finanzielle Zuschüsse der Oberlandesgerichte bzw. des Ministeriums unterstützt.