Im ersten Editorial im heurigen Jahr setzten wir uns mit dem neuen Regierungsprogramm auseinander, den Reformansätzen, die darin zu erkennen waren, und den Rahmenbedingungen, die für die die Umsetzung von Reformen nötig sind. Der Text endete programmatisch unter anderem mit der Ankündigung, dass die staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Standesvertretungen auch in dieser Legislaturperiode ihre Stimme erheben würden, sollten Reformen ohne ausreichende Mittel oder zu Lasten bestehender, funktionierender Strukturen beschlossen werden. Wir befürchteten, dass geplante Reformen – wie allzu oft in der Vergangenheit – beschlossen würden, ohne seriös die (finanziellen) Folgen abzuschätzen, oder ohne die als nötig erkannten Mittel zur Verfügung zu stellen.