Art. VII. der Welser Erklärung befasst sich mit dem Kernstück des justiziellen Verfahrens, der Kunst der richterlichen Entscheidung nach Abschluss eines förmlichen Verfahrens.
Darf man eine solche überhaupt als Kunst bezeichnen? Ist das "Richten" nicht dem Beruf der Richterin, des Richters geschuldet und daher eher als "Handwerk" anzusehen?