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Strafsachen § 28 a Abs 1 und Abs 3 SMG (RZ 2018/4)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2018/4RZ 2018, 88 Heft 4 v. 15.4.2018

§ 28 a Abs 1 und Abs 3 SMG:

Da eine gesetzliche (auf exakt eine Grenzmenge bezogene) Abtrennungsregel für ihrerseits und im Verhältnis zueinander sukzessive begangene Taten in § 28 a Abs 1 SMG im geltenden Recht nicht (mehr) aufzufinden ist, kann § 28 a Abs 1 SMG so nicht mehrfach begründet werden. § 28 a Abs 3 SMG bestimmt den Strafsatz, nicht den Strafrahmen.

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