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Entscheidungen in Übersicht EÜ115 (RZ 2018, 87)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 87 Heft 4 v. 15.4.2018

§§ 33 Abs 2, 381 Abs 1 Z 6 StPO, § 16 Abs 3 MedienG

Das Einschaltungsentgelt für die Urteilsveröffentlichung nach § 16 Abs 3 MedienG zählt zu den Kosten der Vollstreckung des Strafurteils (§ 381 Abs 1 Z 6 StPO), weshalb im Beschwerdeverfahren Zuständigkeit des Einzelrichters ( § 33 Abs 2 StPO besteht.

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