Obwohl das deutsche Patientenverfügungsgesetz (PatVG) erst 2009, also 3 Jahre nach dem österreichischen PatVG in Kraft getreten ist, sind uns die Deutschen schon um Vieles voraus: bereits 2014 hatten 28 % eine PatV bei einem Wachstum von 2,6 %1) pro Jahr, in Österreich waren es im Jahr 2014 kaum 5 %.2) Während es in Österreich noch so gut wie keine relevanten höchstgerichtlichen Entscheidungen zum PatVG gibt, haben der BGH mit seinem Urteil XII ZB 61/16 sowie in seinem Beschluss vom 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15, das LG München mit seinem Urteil zu Az. 9 O 5246/14 und jüngst das OLG München zu Az. 1 U 454/17 schon wegweisende Entscheidungen gefällt. In deutschen Medien finden sich fast täglich Berichte über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie über Informationsveranstaltungen; und zu guter Letzt hat in Österreich meines Wissens auch noch kein Fachsymposium stattgefunden, wie am 28.11.2017 in Kiel von der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer veranstaltet.3) Also müssen wir über die Grenze blicken, wenn wir die Entwicklung der Selbstbestimmung am Lebensende mitlernen möchten.