Der folgende Beitrag versteht sich als Entgegnung auf die in der RZ 09/17 veröffentlichten Antworten der politischen Kräfte des Landes auf den Fragenkatalog der Richtervereinigung zu justizpolitischen Themen, allen voran betreffend das allgemeine Verständnis vom Richteramt, welches im Speziellen bei den Antworten zur Frage 2.) nach der Angemessenheit der gehaltlichen Dotierung zu Tage tritt.