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Entscheidungen in Übersicht EÜ9 (RZ 2018, 34)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 34 Heft 1 und 2 v. 15.2.2018

§§ 278b, 278c Abs 3 StGB

Ob eine terroristische Vereinigung neben ihrer vereinigungsspezifischen Zweckausrichtung auch legale Ziele verfolgt, ist für die Strafbarkeit nach § 278b StGB ohne Bedeutung.

Beisatz: Hier: Beurteilung der im Irak den Islamischen Staat bekämpfenden Miliz Asa’ib Ahl al-Haqq. (T1)

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