§ 127 StGB
Maßgebliches Kriterium für die Tatvollendung bei Diebstahl ist das Verlassen des Herrschaftsbereichs des Opfers mit der Beute.
E 17.5.2018, 12 Os 37/18k (RS0132074)
§ 127 StGB
Maßgebliches Kriterium für die Tatvollendung bei Diebstahl ist das Verlassen des Herrschaftsbereichs des Opfers mit der Beute.
E 17.5.2018, 12 Os 37/18k (RS0132074)