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Entscheidungen in Übersicht EÜ239 (RZ 2018, 289)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 289 Heft 12 v. 15.12.2018

§ 32 Abs 1a StPO

Ein nach § 32 Abs 1a StPO besetztes Schöffengericht ist als höher qualifizierter Spruchkörper auch dann als auf dem Gesetz beruhend anzusehen, wenn es über eine nicht im Sinn der genannten Norm qualifizierte Straftat abspricht.

E 9.5.2018, 13 Os 133/17h (RS0132044)

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