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Entscheidungen in Übersicht EÜ241 (RZ 2018, 289)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 289 Heft 12 v. 15.12.2018

§ 32 StGB

Gesetzliche Grundlage der Strafbemessung sind allein die §§ 32 ff StGB. Vorgaben zu einer "Einstiegsstrafe" als Bruchteil der Höchststrafe oder zur Gewichtung einzelner Strafzumessungsgründe sind daraus nicht abzuleiten.

E 19.6.2018, 11 Os 34/18m (RS0132072)

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