Die Kontradiktorische Vernehmung im Ermittlungsverfahren ist aus Sicht des Opferschutzes eine große Errungenschaft für minderjährige Opfer von Gewalt. Rahmenbedingungen, die die Psychodynamik und den Entwicklungsstand der Betroffenen berücksichtigen, sind nicht nur entlastend für die Zeugen, sondern können auch einen Beitrag leisten, die Qualität der Aussage zu verbessern. In diesem Sinne wäre es auch ein Anliegen der Gerichte, Befragungen von minderjährigen Zeugen kindgerecht zu gestalten.