Nach einführenden Überlegungen zur zunehmenden Medikalisierung devianten Verhaltens und sozialer Kontrolle werden die aktuelle Rechtspraxis betreffend § 39 und § 40 SMG kritisch diskutiert und die Qualitätsstandards der suchtmedizinischen Behandlung in österreichischen Justizanstalten dargestellt. Im Fokus stehen dabei die besonderen fachlichen und ethischen Anforderungen, die sich aus der Behandlung eines im hohen Ausmaß dissozialen Patientengutes unter den besonderen Bedingungen des justiziellen Zwangskontextes ergeben. Die Korrumpierung von Therapieangeboten und die Engführung des Behandlungsdiskurses auf Kosten motivationaler Faktoren werden problematisiert.