Veröffentlicht in der Wiener Zeitung am 9.11.2018
Die "BVT-Affäre" und damit auch die Tätigkeit der Justiz, insbesondere der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, stehen seit Monaten im medialen Blickfeld und sind auch Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Dieser Beitrag kann und soll keine abschließende rechtliche Beurteilung der diskutierten Vorgänge liefern; dazu sind die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie im Rahmen deren Kompetenzbereiche auch das Justizministerium und der Weisungsrat berufen. Zur Frage allfälliger politischer Verantwortung tagt aktuell ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.