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Entscheidungen in Übersicht EÜ230 (RZ 2018, 264)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 264 Heft 11 v. 15.11.2018

§ 201 Abs 1 StGB

Ob Gewaltanwendung zur Erreichung eines sexuellen Ziels "instrumentell" erfolgt oder (auch) ein "Bedürfnis nach Machtausübung, Dominanz und Unterwerfung" befriedigen soll, ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 201 Abs 1 StGB unerheblich.

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