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Entscheidungen in Übersicht EÜ212 (RZ 2018, 262)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 262 Heft 11 v. 15.11.2018

§§ 20 Abs 7, 30 Abs 1 Z 5 WEG 2002

Der Verweis auf § 20 Abs 7 WEG in § 30 Abs 1 Z 5 WEG ist abweichend von seinem Wortlaut einschränkend auszulegen. Die allgemeinen Pflichten des Verwalters nach dem 22. Hauptstücks des 2. Teils des ABGB können nicht als Minderheitsrecht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer im Verfahren außer Streitsachen geltend gemacht werden.

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