§§ 15 WAG 1996, 38 WAG 2007, 39 WAG 2007
Die Verletzung der Wohlverhaltenspflichten der §§ 38f WAG 2007 kann zivilrechtliche Schadenersatzansprüche begründen.
Beisatz: Dem stehen weder das Fehlen einer § 15 WAG 1996 entsprechenden Bestimmung noch unionsrechtliche Vorgaben entgegen. (T1)