Mit dem IRÄG 20171) wurden die durch die EuInsVO2) 2015 notwendigen Anpassungen / Ergänzungen in die IO eingefügt und vor allem das sog Privatinsolvenzrecht novelliert.3) In diesem Beitrag werden insb die sich durch die Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens und den Entfall der Mindestquote ergebenden Neuerungen und die sonstigen Änderungen der IO dargestellt. In einem der nächsten Hefte befassen wir uns mit den Begleitregelungen in der IO zur EuInsVO 2015.