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Entscheidungen in Übersicht EÜ95 (RZ 2017, 158)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 158 Heft 7 und 8 v. 15.8.2017

§§ 1 Abs 4, 3 Abs 1 IESG

Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Insolvenzeröffnung können nur innerhalb der jeweiligen (IESG-rechtlichen) Anspruchskategorien der im IESG-Verfahren geltend gemachten Ansprüche (nach Maßgabe der übrigen einschlägigen Grundsätze) angerechnet werden. Eine kategorieübergreifende Anrechnung bzw Umwidmung hat nicht stattzufinden.

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