§ 3 Z 1 Wiener AusländergrunderwerbsG
§§ 2 Abs 10, 13 WEG:
Der Erwerb von Miteigentumsanteilen fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 3 Z 1 WrAuslGEG, selbst wenn beabsichtigt ist, in der Folge Wohnungseigentum zu begründen.
§ 3 Z 1 Wiener AusländergrunderwerbsG
§§ 2 Abs 10, 13 WEG:
Der Erwerb von Miteigentumsanteilen fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 3 Z 1 WrAuslGEG, selbst wenn beabsichtigt ist, in der Folge Wohnungseigentum zu begründen.