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Entscheidungen in Übersicht EÜ112 (RZ 2017, 159)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 159 Heft 7 und 8 v. 15.8.2017

§ 3 Abs 1 Z 1 VbVG

Eine Straftat wird jedenfalls dann zu Gunsten des Verbands begangen (§ 3 Abs 1 Z 1 VbVG), wenn dieser durch die Tat bereichert wurde, sich einen Aufwand erspart hat, sonst einen (selbst bloß mittelbaren) wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat oder einer dieser Erfolge hätte eintreten sollen.

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