Von Dr. Christoph Hurich, MANZ Verlag Wien,
2017, XX, 214 Seiten, Flexibler Einband, EUR 48,–.
Der Autor, der früher Universitätsassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien war und nunmehr bei der Landespolizeidirektion Wien tätig ist, legt mit dieser Monographie eine ebenso aktuelle wie umfassende Behandlung dieser va seit der Flüchtlingskrise praktisch äußerst bedeutungsvollen sowie überaus komplexen Materie vor. Neben verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben werden auch die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention, wie auch das Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei zum UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität fundiert und verständlich aufbereitet. Augenfällig wird dabei, dass die fremdenpolizeilichen Bestimmungen einen engen Konnex zu asylrechtlichen Fragestellungen aufweisen. Bei der Darstellung der Strafbestimmungen des FPG richtet sich der Blick des interessierten Richters oder Staatsanwaltes naturgemäß auf die kriminalstrafrechtlichen Bestimmungen der §§ 114 bis 119 FPG, jedoch wird bei der Lektüre deutlich, dass dem § 120 FPG (Rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt) zu Recht breiter Raum gegeben wird, da auch die §§ 114 und 115 an diese Norm anknüpfen. Dabei wird tiefgehend und unter Berücksichtigung der Lehre und Rechtsprechung auf die Abgrenzung zwischen "rechtswidriger Einreise" und "rechtswidrigem Aufenthalt" eingegangen. Bei der Behandlung der Strafbestimmung der Schlepperei nach § 114 FPG legt der Autor mit guten Argumenten dar, dass es sich bei § 114 FPG um ein Beihilfedelikt handelt, was insbesondere für die Frage der Versuchsstrafbarkeit von Relevanz ist. Der Analyse der praktisch bedeutsamen Begriffe der "Einreise" und "Durchreise" wird unter Bezugnahme auf zahlreiche Fundstellen breiter Raum gewidmet. Auch die jüngsten Novellen zu § 114 Abs 3 Z 1 FPG (lex Parndorf) sowie zu der auf Grund der Entscheidung des OGH 13 Os 4/13g als notwendig erachteten Einführung des § 114 Abs 7 FPG werden entsprechend behandelt. Der im Gefüge des FPG eine gewisse Solitärstellung einnehmende § 116 (Ausbeutung eines Fremden) wird tiefschürfend und in Beleuchtung der Abgrenzung zu § 104a StGB (Menschenhandel) bearbeitet. Neben Abgrenzungsfragen des § 119 FPG zum Betrug schließt der Autor das Werk mit einer fundierten Analyse zur Frage der verfahrensrechtlichen Aspekte des Zusammentreffens gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Strafbestimmungen sowie weiterer Verfahrensbestimmungen.