§ 3 Abs 1 Z 1 EKEG
Kettenkreditverträge bei welchen einzelne Darlehensteilsummen noch innerhalb von 60 Tagen rückerstattet, jedoch abermals neue Kreditsummen aufgenommen werden, unterfallen nicht dem Ausnahmetatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 EKEG.
E 13.9.2016, 11 Os 64/16w (RS0130944)