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Entscheidungen in Übersicht EÜ45 (RZ 2017, 106)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 106 Heft 5 v. 15.5.2017

§§ 2 Z 11, 45 Abs 2 EU-JZG

§ 45 Abs 2 letzter Halbsatz EU-JZG stellt nicht auf die Zulässigkeit, in Österreich wegen der Straftat eine vermögensrechtliche Anordnung zu erlassen, ab. Die Vollstreckung unterliegt nach dieser Bestimmung vielmehr dem Erfordernis, dass wegen der Straftat – bei abstrakter Betrachtung – auch in Österreich eine Sicherstellung der Vermögensgegenstände möglich sein muss.

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