§ 16 AngG, § 13 KollV für Angestellte des Metallgewerbes
Bei Veränderungen des Arbeitszeitausmaßes während des Kalenderjahres sind Sonderzahlungen im Wege einer Mischbetrachtung zu aliquotieren, sofern der Kollektivvertrag keine andere Regelung trifft.
E 27.9.2016, 8 ObS 12/16x (RS0131028)