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Entscheidungen in Übersicht EÜ21 (RZ 2017, 22)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 22 Heft 1 und 2 v. 15.2.2017

§ 15c lit a WGG

Ein Nachmieter kann einen Antrag auf Übertragung in das Wohnungseigentum nur nach § 15c lit a Z 2 iVm § 15e Abs 1 lit b WGG stellen, das heißt, wenn er auf eine zumindest eigene 10-jährige Nutzungsdauer verweisen kann.

E 25.10.2016, 5 Ob 177/16i (RS0131096)

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