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Zivilsachen §§ 364 Abs 2, 364a ABGB (RZ 2017/2)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2017/2RZ 2017, 23 Heft 1 und 2 v. 15.2.2017

§§ 364 Abs 2, 364a ABGB:

Für den genehmigten Betrieb von Straßenbahnen liegt ein erheblich gesteigertes öffentliches Interesse vor, sodass Ansprüche nach § 364a ABGB selbst dann ausgeschlossen sind, wenn den Nachbarn im Bewilligungsverfahren keine Parteistellung eingeräumt, auf ihre schutzwürdigen Interessen aber generell Rücksicht zu nehmen ist.

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