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Verwaltungssachen Art 138 Abs 1 B-VG (Kompetenzkonflikt) (RZ 2017/27)

EntscheidungenVerwaltungssachenRZ 2017/27RZ 2017, 289 Heft 12 v. 15.12.2017

Art 138 Abs 1 B-VG (Kompetenzkonflikt):

Abgrenzung Verwaltungsrecht/Arbeitsrecht: Zur Entscheidung über das Feststellungsbegehren, dass das Berufungsverfahren für eine Universitätsprofessorenstelle mit rechtserheblichen Mängeln behaftet war, sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

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