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Entscheidungen in Übersicht EÜ210 (RZ 2017, 285)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 285 Heft 12 v. 15.12.2017

§ 23 Abs 1 AngG, § 8 Abs 1 PatG

Regelmäßige Diensterfindungsvergütungen, die ein nicht zur Erfindertätigkeit im Unternehmen des Dienstgebers angestellter und damit auch vorwiegend beschäftigter Dienstnehmer iSd § 7 Abs 3 lit b, c iVm § 8 Abs 1 PatG bezog, sind in die Bemessungsgrundlage der nach § 23 Abs 1 AngG gebührenden Abfertigung einzubeziehen.

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