Die EuInsVO 20152) gilt seit 26.06.2017 unmittelbar.3) Die zur zweifelsfreien Anwendbarkeit notwendigen Anpassungen / Ergänzungen in der IO wurden mit dem IRÄG 20174) eingefügt. Diese Änderungen werden hier dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf dem neu geschaffenen Verfahrensgebäude im Zusammenhang mit dem "virtuellen" Sekundärinsolvenzverfahren liegt.