§§ 27 und 32 Dienstpragmatik der Nö Landesbeamten:
Weisung zur umgehenden Einstellung einer Nebenbeschäftigung: Rechtliches Interesse des Beamten an der Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Rechtmäßigkeit der Weisung.
§§ 27 und 32 Dienstpragmatik der Nö Landesbeamten:
Weisung zur umgehenden Einstellung einer Nebenbeschäftigung: Rechtliches Interesse des Beamten an der Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Rechtmäßigkeit der Weisung.