§§ 73 Abs 3, 464 Abs 3 ZPO:
Nur der erste innerhalb einer Notfrist gestellte Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe unterbricht die Frist. Wird dieser Antrag rechtskräftig abgewiesen, wird der Lauf der Frist endgültig in Gang gesetzt. Ein weiterer
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