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Entscheidungen in Übersicht EÜ169 (RZ 2017, 222)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 222 Heft 10 v. 15.10.2017

§§ 64 Abs 1 Z 9 lit b, 278b Abs 2 StGB

Für die Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit nach § 64 Abs 1 Z 9 lit b StGB kommt es ausschließlich auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Täters zum Tatzeitpunkt an.

E 21.3.2017, 11 Os 137/16f (RS0131306)

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