§ 3 GSpG 1989, § 14 GSpG 1989
Die Konzessionsregelungen des § 14 GSpG stehen in einem engen Zusammenhang mit den Bestimmungen des Glücksspielmonopols, sodass sich ein Betreiber eines illegalen Glücksspiels auch dann auf die Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols berufen kann, wenn er die Bedingungen einer Konzession nicht erfüllt.