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Entscheidungen in Übersicht EÜ167 (RZ 2016, 202)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 202 Heft 9 v. 15.9.2016

§ 48 WFG, Art 2 BGBl 1989/390

Die Länder können aufgrund der diesbezüglichen Beschränkung ihrer Zivilgesetzgebungskompetenz die in § 48 WFG 1984 festgelegte Ausnahme nicht ändern. Daher

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