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Entscheidungen in Übersicht EÜ146 (RZ 2016, 178)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 178 Heft 7 und 8 v. 15.8.2016

Art 6 Abs 2 EMRK, § 53 StGB, § 8 StPO, § 494a StPO, § 495 StPO

Das Recht auf Achtung der Unschuldsvermutung wird verletzt, wenn der Widerruf einer bedingten Strafnachsicht damit begründet wird, dass das Gericht Gewissheit darüber erlangt hat, dass der Verurteilte eine neue strafbare Handlung während der Probezeit begangen hat, noch bevor dieser hiefür rechtskräftig verurteilt worden ist.

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