Immer wieder kam es in den letzten Jahren zu Besetzungen richterlicher und staatsanwaltlicher Planstellen, die nicht den (gleichlautenden) Vorschlägen der Personalsenate bzw. Personalkommissionen folgten und damit auch Auslöser für Diskussionen, Kritik und – in manchen Fällen – auch vermutete politische Einflussnahme waren. Ob es tatsächlich politisch motivierte Besetzungen waren oder bloß der Umstand des Abweichens von Besetzungsvorschlägen richterlicher Personalsenate schon einen derartigen Verdacht auslöste, wird im Nachhinein nicht so leicht aufzuklären sein. Was jedoch feststeht ist, dass den Besetzungsvorschlägen, die zu den wichtigsten Aufgaben der Personalsenate zählen, künftig mehr Gewicht eingeräumt werden soll. Eine Bindung des Entscheidungsorgans an gleichlautende Besetzungsvorschläge, wie von den Standesvertretungen schon lange gefordert, wäre zweifellos die beste Lösung. Leider fehlt hier jeder politische Wille zu einer entsprechenden gesetzlichen Verankerung. Aber bereits mit mehr Transparenz kann ein erster Schritt in die richtige Richtung gesetzt werden.