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Entscheidungen in Übersicht EÜ145 (RZ 2016, 178)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 178 Heft 7 und 8 v. 15.8.2016

§ 50 StGB, § 86 Abs 1 StPO, § 86 Abs 3 StPO, § 271 Abs 1a StPO, § 271a Abs 3 StPO, § 494 Abs 1 StPO

Soweit das Hauptverhandlungsprotokoll durch einen Protokollsvermerk ersetzt wird, hat dieser (neben den in § 271 Abs 1 Z 1 - 3 StPO angeführten Angaben) auch den Spruch (nicht aber die Begründung) eines nach § 494 Abs 1 StPO in der Hauptverhandlung (im weiteren Sinn) verkündeten rechtskräftigen Beschlusses zu enthalten.

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