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Zivilsachen § 31 JN (RZ 2016/23)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2016/23RZ 2016, 230 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 31 JN:

Die Übertragung der Zuständigkeit muss im Interesse beider Parteien liegen. Kann dies nicht eindeutig bejaht werden und widerspricht eine Partei der Delegierung, ist der Antrag abzuweisen.

OGH 16.3.2016, 3 Ob 25/16x
(OLG Wien, 16 Nc 27/15i)

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