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Entscheidungen in Übersicht EÜ223 (RZ 2016, 225)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 225 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 224 StGB, § 228 StGB, § 311 StGB

Öffentliche Urkunden (mit qualifizierter Beweiskraft) sind nur solche, die ein Beamter innerhalb der Grenzen seiner hoheitlichen Amtsbefugnisse oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet hat.

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