§ 70 Abs 1 Z 1 StGB
Zum Begriff des besonderen Mittels, das eine wiederkehrende Begehung von Diebstählen durch Einbruch (auch) in Wohnstätten nahelegt.
Beisatz: Hier bejaht bei einem "zugespitzten Flacheisenstück" von "ca 12 mm" "Klingenbreite".(T1)
§ 70 Abs 1 Z 1 StGB
Zum Begriff des besonderen Mittels, das eine wiederkehrende Begehung von Diebstählen durch Einbruch (auch) in Wohnstätten nahelegt.
Beisatz: Hier bejaht bei einem "zugespitzten Flacheisenstück" von "ca 12 mm" "Klingenbreite".(T1)