vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ215 (RZ 2016, 224)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 224 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 39 GebAG, § 41 GebAG, § 363a StPO, § 363b Abs 1 StPO, § 363b Abs 2 StPO

Der Rechtsbehelf des § 363a StPO ist auf die Erneuerung des Strafverfahrens gerichtet. Demzufolge ist er im Verfahren zur Entscheidung über den Gebührenanspruch eines Sachverständigen unzulässig, weil dieses gerade nicht Teil des jeweiligen Hauptverfahrens, sondern ein davon unabhängiges, weitgehend einem eigenen

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!