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Entscheidungen in Übersicht EÜ201 (RZ 2016, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 223 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 1301 ABGB, § 1304 ABGB

Trifft den Geschädigten bei Schädigung durch Mittäter ein Mitverschulden, ist der von ihm zu tragende Schadensteil durch eine Gesamtabwägung zu ermitteln. Anders als bei der Haftung von Nebentätern hat eine ergänzende Einzelabwägung zu unterbleiben.

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