§ 7 Abs 1 PartnervermittlungsV BGBl 1987/434
Gemäß § 7 Abs 1 PartnervermittlungsV hat der Unternehmer den Nachweis zu erbringen, dass seinen Kunden die schriftlichen Partnervorschläge auch tatsächlich zugegangen sind; ihn trifft also die Gefahr des Verlusts eines per Post übermittelten Partnervorschlags.