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Entscheidungen in Übersicht EÜ196 (RZ 2016, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 223 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 1422 ABGB, § 9 EO

Die Einlösung einer Abgabenforderung durch einen Dritten, für die dieser nicht persönlich oder mit bestimmten Vermögenswerten haftet, führt jedenfalls dann zu einem Forderungsübergang auf den Dritten, wenn er der Abgabenbehörde gegenüber ein entsprechendes Einlösungsbegehren erhoben hat und wenn für die zugrunde liegende Abgabenforderung bereits ein vollstreckbarer Exekutionstitel vorliegt.

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