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Zivilsachen §§ 867, 1016, 1162 ABGB; §§ 34, 116 f SbgGemO 1994 (RZ 2015/20)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2015/20RZ 2015, 191 Heft 9 v. 15.9.2015

§§ 867, 1016, 1162 ABGB; §§ 34, 116 f SbgGemO 1994:

1. Die Genehmigung der Handlung (hier: Kündigung eines Krankenhausmitarbeiters) eines Vertreters ohne Vertretungsmacht durch den Machtgeber (hier: Gemeinde mit Statutarstatut) wirkt grundsätzlich zurück.

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