§ 230 Abs 2 ZPO, § 230 Abs 3 ZPO, § 391 Abs 3 ZPO, § 392 ZPO, § 1438 ABGB
Auch für die mittels Aufrechnungseinrede geltend gemachte Gegenforderung müssen die Prozessvoraussetzungen vorliegen und die Prozesshindernisse (rechtskräftig entschiedene Sache, Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen (so auch schon 3 Ob 26/98i).